Kündigung in der Probezeit: Alles, was du wissen musst


Die Probezeit ist eine entscheidende Phase: Innerhalb weniger Monate sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber klar werden, ob die Zusammenarbeit auf Dauer passt. Doch was passiert, wenn es nicht klappt? Gibt es besondere Kündigungsfristen, was ist mit Urlaub, Krankheit oder Verlängerung?

In diesem Artikel erfährst du die wichtigsten Infos – vom 14-tägigen Kündigungsschutz bis hin zu deinen Rechten und Pflichten in dieser Zeit. Außerdem zeigen wir, wie FixPlaner dir mit transparenter Zeiterfassung und Dokumentation helfen kann.

Disclaimer: Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Einzelfallberatung.

Gesprächssituation während der Probezeit

Probezeit: Für beide Seiten ein Testlauf – aber mit klaren Regeln.


Die Definition und Bedeutung der Probezeit


Unter Probezeit versteht man einen Zeitraum, der zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses vertraglich vereinbart wird – oft drei bis sechs Monate. In diesem Intervall haben beide Seiten die Möglichkeit, die Zusammenarbeit intensiv zu testen. Typisch ist die verkürzte Kündigungsfrist: Sie liegt meist bei 14 Tagen.

Achtung: Abweichend können auch kürzere oder seltenere längere Zeiträume vereinbart sein. Was zählt, ist, dass die Probezeit auf höchstens sechs Monate begrenzt bleibt.



Der Zweck und die Funktion der Probezeit

  • Prüfung der Eignung (Arbeitgeber): Passt der/die Neue ins Team? Bringt er/sie die nötigen fachlichen und sozialen Kompetenzen mit?
  • Orientierung (Arbeitnehmer): Sind Arbeitsbedingungen, Gehalt und Unternehmenskultur so, wie erhofft? Lohnt sich eine langfristige Zusammenarbeit?
  • Vereinfachte Kündigung: Innerhalb der Probezeit können beide Seiten den Vertrag deutlich schneller auflösen – ohne Begründung oder lange Fristen.

Kurz gesagt: Die Probezeit reduziert das Risiko eines „Fehlgriffs“ für beide Seiten und erleichtert einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis.




Kündigung in der Probezeit: Wie läuft das?

Die 14-tägige Kündigungsfrist ist das wohl wichtigste Merkmal. Sie bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nach Zustellung der Kündigung noch 14 Kalendertage (!) andauert – also inklusive Wochenenden und Feiertagen.

Bei einer Kündigung am 3. des Monats endet das Arbeitsverhältnis somit (theoretisch) am 17. Ein anderer Termin (z. B. 15. des Monats) bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Basis hierfür ist § 622 BGB.



„14 Tage Kündigungsschutz“ – was heißt das genau?

Die Probezeit sorgt nicht für einen strengeren Kündigungsschutz, sondern eher für eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Wichtig zu wissen:

  • Es handelt sich um Kalendertage, keine Werktage.
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Kündigungsaussprache oder -zustellung.
  • Auch Arbeitgeber dürfen während der Probezeit ohne Begründung kündigen – allerdings sind Diskriminierungen oder besondere Personengruppen (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte) weiterhin geschützt.

Tipp: Auch wenn kein Grund nötig ist, kann eine faire Kommunikation Enttäuschungen oder Rechtsstreitigkeiten vermindern.




Urlaub und Krankheit in der Probezeit

Ein häufiges Missverständnis lautet: „In der Probezeit gibt es keinen Urlaubsanspruch.“ Das stimmt so nicht. Vielmehr hast du einen anteiligen Anspruch für jeden gearbeiteten Monat – in der Regel 1/12 deines Jahresurlaubs pro Monat.

Wirst du in der Probezeit krank, kannst du trotzdem Lohnfortzahlung erhalten. In den ersten vier Wochen kann es jedoch passieren, dass statt des Arbeitgebers direkt die Krankenkasse zahlt.

Beachte: Wer längerfristig ausfällt (z. B. wegen schwerer Krankheit), kann theoretisch gekündigt werden, wenn die Betriebsabläufe andernfalls erheblich leiden. Eine leichte Grippe ist jedoch kein legitimer Kündigungsgrund an sich.




Verlängerung der Probezeit: Ist das erlaubt?

Laut Gesetz darf eine Probezeit maximal sechs Monate dauern. Wenn also zunächst nur drei Monate vereinbart wurden, kann man sie bis auf insgesamt sechs Monate verlängern.

Eine automatische Verlängerung wegen Urlaub oder Krankheit gibt es nicht – das muss einvernehmlich neu vereinbart werden.




Zeiterfassung mit FixPlaner: So bleibst du in der Probezeit auf der sicheren Seite

Während der Probezeit sind klare Arbeitszeitaufzeichnungen besonders wertvoll. Mit der digitalen Zeiterfassung von FixPlaner kannst du Fehlzeiten, Urlaubstage und tägliche Arbeitsstunden lückenlos dokumentieren:

  • Minutengenaue Erfassung: Zeigt direkt, ob der/die Neue die vereinbarte Arbeitszeit erfüllt oder eventuell Überstunden ansammelt.
  • Rechtssicherheit: Bei einer Kündigung kann der Arbeitgeber belegen, dass die vereinbarte Zeit nicht eingehalten wurde (falls das der Auslöser ist). Umgekehrt kann der/die Mitarbeiter*in Überstunden nachweisen.
  • Transparenz & Fairness: Beide Seiten wissen, was geleistet wurde. Das verhindert Missverständnisse und erhöht das Vertrauen.

Gerade in einer sensiblen Phase wie der Probezeit verschafft dir FixPlaner die nötige Objektivität und Nachvollziehbarkeit, um Entscheidungen sicher treffen zu können.

Häufig gestellte Fragen




Fazit: Klare Regeln – auch in der Probezeit

Die Probezeit mag auf den ersten Blick unkompliziert wirken, doch auch hier gelten gewisse Rechte und Pflichten: Vom anteiligen Urlaubsanspruch bis hin zu Kündigungsgründen und Fristen. Wer die Regeln kennt, vermeidet Unsicherheiten – und setzt den Grundstein für eine erfolgreiche, langfristige Zusammenarbeit.

Mit FixPlaner profitierst du in dieser sensiblen Phase von einer sauberen Zeiterfassung und lückenlosen Dokumentation. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, ob Soll- und Ist-Arbeitszeiten passen, und du triffst Personalentscheidungen auf objektiver Basis.

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