Resturlaub berechnen: Formel, Übertragung und Verfall 2026

Resturlaub berechnen: Formel, Übertragung und Verfall 2026
Jede*r Arbeitnehmer*in hat laut Gesetz Anspruch auf Erholungsurlaub. Doch was passiert mit unverbrauchtem Urlaub am Ende des Jahres oder beim Ausscheiden aus dem Unternehmen? Genau hier kommt der Begriff Resturlaub ins Spiel. Häufig sorgt er für Unsicherheit, denn Fristen, gesetzliche Vorgaben und Sonderfälle können die Berechnung komplizieren.
In diesem Artikel erfährst du, wann Resturlaub entsteht, wie du ihn berechnen kannst und welche Besonderheiten gelten, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Zudem zeigen wir dir, wie FixPlaner die Urlaubsplanung sowie die Dokumentation deiner verbleibenden Urlaubstage erleichtert.
Disclaimer: Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung.
Urlaubsstand, Fristen und Arbeitgeberhinweise im Blick behalten.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: Die Basis
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) beträgt der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 6-Tage-Woche jährlich 24 Tage. Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage. Viele Unternehmen gewähren ihren Beschäftigten jedoch zusätzliche Urlaubstage, um Mitarbeiterzufriedenheit und Arbeitgeberattraktivität zu steigern.
Auch Teilzeit- und Minijob-Kräfte haben den gleichen Anspruch, angepasst an ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Woche. Kurz gesagt: Jeder Arbeitstag in der Woche erhöht das Urlaubsbudget um einen gewissen Quotienten. Details können im Arbeits- oder Tarifvertrag können mehr Urlaub vorsehen, den gesetzlichen Mindesturlaub aber grundsätzlich nicht unterschreiten.
Resturlaub: Wie kommt es dazu?
Resturlaub bezeichnet die Tage, die Mitarbeitende innerhalb eines Jahres nicht genommen haben, obwohl sie ihnen zugestanden hätten. Gründe dafür sind zum Beispiel:
- Krankheit oder andere persönliche Umstände, die den geplanten Urlaub unmöglich gemacht haben
- Betriebliche Erfordernisse, z. B. Personalmangel oder strikte Projektphasen, in denen Urlaub nicht gestattet wird
- Ein Arbeitsverhältnis endet im laufenden Jahr, und noch nicht genommene Tage verbleiben
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist Urlaub grundsätzlich im laufenden Jahr zu nehmen; bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen kann er übertragen werden. Gesetzlicher Mindesturlaub verfällt jedoch regelmäßig nur, wenn der Arbeitgeber konkret über den offenen Anspruch und die Frist informiert und zur Urlaubnahme aufgefordert hat.
Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen?
Laut Gesetz ist ein Übertrag nur möglich, wenn triftige Gründe vorliegen, etwa Krankheit (arbeitsunfähig) oder betriebliche Engpässe. Dann musst du die Tage normalerweise bis zum 31. März des Folgejahres nehmen. Ein Verfall setzt beim gesetzlichen Mindesturlaub zusätzlich die erfüllten Hinweis- und Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers voraus.
Wartezeit statt Urlaubssperre: Der volle gesetzliche Jahresurlaub entsteht erstmals nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Davor besteht grundsätzlich Teilurlaub von einem Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat; das bedeutet kein generelles Urlaubsverbot in der Probezeit. Eine kompakte Einordnung bietet auch unser Glossar zum Resturlaub.
Elternzeit & Mutterschutz: Mutterschutzfristen mindern den Urlaubsanspruch nicht. Für volle Kalendermonate der Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub nach § 17 BEEG um je ein Zwölftel kürzen; das geschieht nicht automatisch. Resturlaub vor der Elternzeit ist nach deren Ende zu gewähren.
Resturlaub bei Ende des Arbeitsverhältnisses
Wenn ein*e Mitarbeiter*in kündigt oder gekündigt wird, stellt sich die Frage: „Was passiert mit den verbliebenen Urlaubstagen?“. Grundsätzlich müssen Arbeitgeber den Resturlaub während der Kündigungsfrist gewähren. Ist das aufgrund von personellen Engpässen oder betrieblichen Gründen nicht möglich, muss der Urlaub ausgezahlt werden (Urlaubsabgeltung).
Ob Teil- oder Vollurlaub zusteht, hängt vom Ende des Arbeitsverhältnisses und der erfüllten Wartezeit ab. Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält grundsätzlich den vollen gesetzlichen Mindesturlaub; für vertraglichen Mehrurlaub können wirksame abweichende Klauseln gelten.
Resturlaub berechnen: Schritt für Schritt
Die Formel zur Ermittlung deines Resturlaubs ist relativ einfach:
- Errechne deinen gesamten Jahresurlaubsanspruch (gesetzlich + vertraglich vereinbarte Tage).
- Ziehe davon die bereits genommenen Urlaubstage ab.
- Prüfe bei Ein- oder Austritt zuerst, ob ein Fall des Teilurlaubs nach § 5 BUrlG vorliegt. Dann gilt: Jahresurlaub ÷ 12 × volle Beschäftigungsmonate. Bruchteile ab einem halben Tag werden beim gesetzlichen Teilurlaub auf volle Tage aufgerundet.
Beispiel: Eine Beschäftigte beginnt am 1. April und scheidet am 30. Juni aus. Bei 24 Tagen Jahresurlaub und drei vollen Beschäftigungsmonaten ergibt sich Teilurlaub von 24 ÷ 12 × 3 = 6 Tagen. Hat sie davon zwei Tage genommen, verbleiben vier. Bei einem Ausscheiden nach dem 30. Juni wäre die Prüfung anders; dann kann nach erfüllter Wartezeit der volle gesetzliche Mindesturlaub bestehen.
FixPlaner: Urlaubsverwaltung leicht gemacht
Mit FixPlaner kannst du den Urlaubsstand und Resturlaub deines Teams jederzeit digital übersichtlich abrufen. Unser Abwesenheitsverwaltungs-System zeigt dir, wie viele Tage pro Mitarbeiter*in noch zur Verfügung stehen. Rechtliche Sonderfälle werden nicht automatisch entschieden, sondern auf Basis der gepflegten Kontingente und Korrekturen organisatorisch abgebildet. Weitere Vorteile:
- Sofort-Übersicht: Offene und genommene Tage im Kalender ersichtlich
- Urlaubskonto: Kontingente, genehmigte Tage und Korrekturen nachvollziehen
- Nahtlose Integration: Verknüpfung mit Arbeitszeitkonten, Schichtplanung und Abwesenheitsverwaltung
So entsteht eine belastbare Datenbasis. Die erforderliche individuelle Aufforderung und der klare Verfallhinweis bleiben ein eigener Arbeitgeberprozess.
Häufig gestellte Fragen zum Resturlaub
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Kann Resturlaub verfallen?
Ja, aber gesetzlicher Mindesturlaub regelmäßig erst, wenn der Arbeitgeber zuvor konkret informiert, zur Urlaubnahme aufgefordert und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Für Krankheit und vertraglichen Mehrurlaub gelten Besonderheiten.
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Was passiert mit Resturlaub bei einer Kündigung?
Der verbleibende Anspruch sollte innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden. Ist das nicht möglich, erfolgt eine Auszahlung (Urlaubsabgeltung). Wie viele Tage zustehen, hängt vom bereits genommenen Urlaub und dem Arbeitszeitraum ab.
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Wie hilft FixPlaner bei der Resturlaubsberechnung?
FixPlaner zeigt den Resturlaub aus hinterlegtem Kontingent, genehmigten Urlaubstagen und gepflegten Korrekturen. Rechtliche Sonderfälle wie Ein- oder Austritt sowie Verfall müssen individuell geprüft und korrekt eingepflegt werden.
Quellen und Vertiefung
- Bundesurlaubsgesetz, insbesondere §§ 3–7
- BAG 9 AZR 321/16 – Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten
- BAG 9 AZR 266/20 – Verjährung und Arbeitgebermitwirkung
- § 17 BEEG – Urlaub während der Elternzeit
Fachlich geprüft am 20.08.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Fazit: Mit transparenter Planung kein Resturlaub-Chaos
Resturlaub ist kein notwendiges Übel, sondern in vielen Fällen einfach das Ergebnis unvorhergesehener Ereignisse oder betrieblicher Engpässe. Wer jedoch Fristen und berechtigte Gründe berücksichtigt, kann übrig gebliebene Tage problemlos ins nächste Jahr mitnehmen oder fair ausbezahlt bekommen.
FixPlaner nimmt dir dabei jede Menge Verwaltungsaufwand ab, indem du auf einen Blick siehst, wer wie viele Urlaubstage noch verfügbar hat und wann Fristen ablaufen. So vermeidest du Unsicherheit und stellst sicher, dass deine Mitarbeitenden ihren Urlaubsanspruch bestmöglich nutzen können.
Rechts- & Redaktionsteam FixPlaner
Die FixPlaner Redaktion ordnet Themen rund um Arbeitszeit und Personalorganisation ein. Die Beiträge ersetzen keine Rechtsberatung.
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