Allgemeine Geschäftsbedingungen für FixPlaner
Stand: 20. Juni 2026 | Version 1.0
1. Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software FixPlaner einschließlich Webanwendung, mobiler Apps und vereinbarter Zusatzleistungen zwischen
Daniel Awad, handelnd unter FixPlaner
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
Deutschland
E-Mail: support@fixplaner.de
(„FixPlaner“) und dem Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht geschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn FixPlaner ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsunterlagen und Vertragsschluss
Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge: ein individuell bestätigtes Angebot oder Bestellformular, ein vereinbarter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die bei Vertragsschluss ausgewiesene Leistungs- und Tarifbeschreibung und diese AGB. Bei Widersprüchen geht das jeweils vorrangige Dokument vor.
Die Darstellung von Tarifen auf der Website ist noch kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt mit Abschluss der Registrierung oder Bestellung ein Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung des Kundenkontos oder Beginn der Leistungserbringung durch FixPlaner zustande. Der Kunde muss die bei Vertragsschluss geltenden AGB vor Abgabe seiner Erklärung abrufen und speichern können.
3. Kostenlose Testphase
Soweit bei der Registrierung eine kostenlose Testphase angeboten wird, ergeben sich deren Dauer und Umfang aus der dortigen Anzeige oder Auftragsbestätigung. Die derzeit regulär vorgesehene Testdauer beträgt 14 Tage. Für die Testphase ist keine Kreditkarte erforderlich.
Die Testphase wird nicht allein durch Zeitablauf kostenpflichtig. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst, wenn der Kunde einen Tarif und Abrechnungszeitraum auswählt, die Preisangaben erhält und den zahlungspflichtigen Bestellvorgang ausdrücklich abschließt. Ohne diesen Abschluss kann der Funktionsumfang nach Ende der Testphase eingeschränkt oder das Konto gesperrt werden.
FixPlaner kann eine Testphase bei Missbrauch, Mehrfachregistrierung zur Umgehung der Testdauer oder erheblichen Sicherheitsrisiken vorzeitig beenden. Bereits rechtmäßig eingegebene Kundendaten werden dabei nach Abschnitt 13 behandelt.
4. Leistungsumfang
FixPlaner stellt die im gewählten Tarif beschriebenen Funktionen für Schichtplanung, Arbeitszeiterfassung, Abwesenheiten, Mitarbeiterorganisation und gegebenenfalls weitere Module als Software-as-a-Service bereit. Maßgeblich ist die bei Bestellung einbezogene Tarif- und Leistungsbeschreibung. Funktionen, die als Beta, Vorschau oder „in Entwicklung“ bezeichnet sind, gehören nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, den Dienst für eigene betriebliche Zwecke und im vereinbarten Umfang durch autorisierte Nutzer zu verwenden. Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht geschuldet.
5. Verfügbarkeit, Wartung und Support
FixPlaner erbringt den Dienst mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn sie im gewählten Tarif, Angebot oder in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung ausdrücklich zugesagt ist.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere wegen Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Telekommunikationsnetzen oder Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von FixPlaner auftreten. Planbare Wartungen mit wesentlicher Auswirkung werden, soweit zumutbar, rechtzeitig angekündigt und möglichst in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.
Supportkanäle und Reaktionsziele richten sich nach dem gebuchten Tarif. Angaben wie „Premium-Support“ oder eine bestimmte Reaktionszeit sind nur verbindlich, wenn sie in der maßgeblichen Leistungsbeschreibung eindeutig als Leistung und nicht nur als unverbindliches Ziel ausgewiesen sind.
6. Änderungen und Weiterentwicklung des Dienstes
FixPlaner darf den Dienst weiterentwickeln, wenn dies zur Sicherheit, technischen Anpassung, Rechtskonformität oder Verbesserung erforderlich ist und der vertragsgemäße Hauptnutzen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
Wird eine wesentliche vertragliche Funktion dauerhaft eingestellt oder erheblich eingeschränkt und ist dem Kunden die Fortsetzung deshalb unzumutbar, kann er den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
- bei Registrierung und Bestellung richtige, vollständige und aktuelle Angaben zu machen,
- Zugangsdaten geheim zu halten, Nutzerkonten personenbezogen zuzuordnen und angemessene Rollen und Berechtigungen zu vergeben,
- FixPlaner unverzüglich über vermuteten Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle zu informieren,
- den Dienst nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder zur Beeinträchtigung von Systemen Dritter zu verwenden,
- nur Daten und Inhalte einzustellen, die er rechtmäßig verarbeiten und FixPlaner zur Auftragsverarbeitung bereitstellen darf,
- arbeits-, mitbestimmungs-, steuer-, sozialversicherungs- und datenschutzrechtliche Vorgaben für den konkreten Einsatz eigenständig zu prüfen,
- gesetzlich erforderliche Informationen gegenüber Beschäftigten zu erteilen und erforderliche Beteiligungsverfahren durchzuführen,
- exportierbare Daten in angemessenen Abständen zu sichern, soweit dies für eigene Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Der Kunde darf keine Funktionen zur verdeckten oder unverhältnismäßigen Überwachung von Beschäftigten einsetzen. Standort-, Gesundheits-, Religions-, Lohn- oder sonstige besonders sensible Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn hierfür eine tragfähige Rechtsgrundlage und ein angemessenes Berechtigungskonzept bestehen.
8. Kundendaten und Nutzungsrechte
Rechte an vom Kunden oder seinen Nutzern eingestellten Daten und Inhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde räumt FixPlaner für die Vertragsdauer nur die Rechte ein, die technisch erforderlich sind, um Daten zu speichern, zu vervielfältigen, zu übertragen, zu sichern und im Auftrag des Kunden innerhalb des Dienstes anzuzeigen.
FixPlaner darf aggregierte oder wirksam anonymisierte Informationen für Statistik, Sicherheit und Produktverbesserung verwenden, sofern eine Reidentifizierung natürlicher Personen nach vernünftigem Ermessen ausgeschlossen ist. Eine Nutzung personenbezogener Kundendaten zu eigenen Werbezwecken erfolgt nicht ohne eine gesonderte Rechtsgrundlage.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit FixPlaner personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen AVV gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datenminimierung, Betroffenenrechte und seine Aufbewahrungs- und Löschvorgaben. FixPlaner verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung, soweit keine gesetzliche Pflicht zu einer anderen Verarbeitung besteht.
Einzelheiten zu eigenen Verarbeitungen von FixPlaner, eingesetzten Dienstleistern und Drittlandübermittlungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
10. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
Preise, Abrechnungsintervall, enthaltene Nutzerzahl und Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Bestellvorgang oder Angebot. Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei nutzerabhängigen Tarifen wird nach der vertraglich definierten Zahl abrechnungsrelevanter Nutzer abgerechnet.
Zahlungen können über Stripe abgewickelt werden. Rechnungen sind zum angegebenen Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
FixPlaner darf den Zugriff nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung verhältnismäßig einschränken, wenn der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug ist. Die Zahlungspflicht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt. Eine Sperre unterbleibt, soweit der Kunde den Anspruch nachvollziehbar bestreitet und der streitige Betrag verhältnismäßig gering ist.
11. Laufzeit, Verlängerung und ordentliche Kündigung
Die anfängliche Laufzeit richtet sich nach dem gewählten monatlichen oder jährlichen Abrechnungszeitraum. Ein kostenpflichtiges Abonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren entsprechenden Abrechnungszeitraum, sofern es nicht vor Ablauf der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung kann über die im Kundenkonto bereitgestellte Funktion oder in Textform gegenüber support@fixplaner.de erfolgen.
Eine Kündigung wirkt zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums. Bis dahin bleibt der Dienst grundsätzlich nutzbar. Vorausbezahlte Entgelte werden für angebrochene Perioden nicht zeitanteilig erstattet, soweit nicht ein gesetzlicher Erstattungsanspruch oder eine von FixPlaner zu vertretende außerordentliche Kündigung vorliegt.
12. Außerordentliche Kündigung und Sperrung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen behebbarer Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen.
FixPlaner darf einen Zugang vorübergehend und im erforderlichen Umfang sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, rechtswidrige Nutzung oder einen schwerwiegenden Vertragsverstoß bestehen. Der Kunde wird unverzüglich informiert, soweit dem keine gesetzlichen oder sicherheitsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Grund entfällt.
13. Datenherausgabe und Vertragsende
Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde die im Dienst angebotenen Exportfunktionen nutzen. Nach Vertragsende stellt FixPlaner Kundendaten für einen angemessenen, in der Auftragsbestätigung oder im AVV genannten Übergangszeitraum zum Export bereit, soweit das Konto nicht aus Sicherheits- oder Rechtsgründen sofort gesperrt werden muss.
Anschließend löscht oder anonymisiert FixPlaner die Kundendaten nach Maßgabe des AVV und des dokumentierten Löschkonzepts, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Daten in Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben und bis dahin gesperrt.
14. Mängelrechte
Der Kunde muss Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung unverzüglich melden und FixPlaner eine angemessene Untersuchung und Nacherfüllung ermöglichen. FixPlaner behebt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Zeit. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Keine Mängelansprüche bestehen, soweit eine Störung überwiegend auf nicht unterstützten Systemumgebungen, unzulässigen Änderungen, fehlerhafter Bedienung, fehlender Mitwirkung oder Systemen außerhalb des Verantwortungsbereichs von FixPlaner beruht und FixPlaner dies nicht zu vertreten hat.
15. Haftung
FixPlaner haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet FixPlaner nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftung ist je Schadensereignis auf die vom Kunden in den vorausgegangenen zwölf Monaten gezahlten Nettoentgelte, mindestens jedoch 10.000 Euro, und je Vertragsjahr auf das Zweifache dieses Betrags begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht in den im vorstehenden Absatz genannten Fällen.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von FixPlaner. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt stets unberührt.
16. Freistellung bei rechtswidrigen Kundendaten
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter durch von ihm bereitgestellte Daten oder Weisungen, stellt er FixPlaner von berechtigten Ansprüchen Dritter und den erforderlichen, angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. FixPlaner informiert den Kunden unverzüglich, überlässt ihm soweit rechtlich möglich die Verteidigung und stimmt Anerkenntnisse oder Vergleiche mit ihm ab. Die Freistellung gilt nicht, soweit FixPlaner den Anspruch verursacht oder mitverursacht hat.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, bereits rechtmäßig bekannt, von einem berechtigten Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die andere Partei wird darüber, soweit zulässig, vorab informiert.
18. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die sie trotz angemessener Vorsorge nicht beherrschen kann, insbesondere bei Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, längerem flächendeckendem Ausfall von Energie- oder Kommunikationsnetzen oder Angriffen von außergewöhnlichem Ausmaß. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und bemüht sich um eine Schadensbegrenzung.
19. Änderungen dieser AGB
FixPlaner kann diese AGB für bestehende Dauerschuldverhältnisse ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen oder technischer Weiterentwicklung, und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschoben wird.
Nachteilige Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen Bedingungen fort; ist dies für FixPlaner technisch oder wirtschaftlich unzumutbar, kann FixPlaner den Vertrag zum Änderungszeitpunkt ordentlich kündigen. Eine bloße weitere Nutzung gilt nicht automatisch als Zustimmung zu wesentlichen nachteiligen Änderungen.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Hamburg. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform abgegeben werden, soweit nicht Gesetz oder Vertrag eine strengere Form verlangen. Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf der Zustimmung der anderen Partei; § 354a HGB und Abtretungen von Geldforderungen bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Fragen zu diesen AGB richten Sie an support@fixplaner.de.