Was regelt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt die Gesundheit von Arbeitnehmenden, indem es Grenzen für die Arbeitszeit setzt. Es gilt für die meisten Beschäftigten in Deutschland und definiert insbesondere Höchstarbeitszeiten, Mindestpausen und Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen.
Wichtige Eckpunkte
- Werktägliche Höchstarbeitszeit: grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden bei Ausgleich.
- Pausen: bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten.
- Ruhezeit: in der Regel mindestens 11 Stunden ununterbrochen nach Arbeitsende.
Hinweis: Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Branchen-Sonderregelungen sind möglich.
Für wen das Gesetz nicht gilt
Der Anwendungsbereich wird häufig überschätzt. Nicht erfasst sind unter anderem leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, Chefärztinnen und Chefärzte sowie Beschäftigte unter 18 Jahren – für Letztere gilt stattdessen das strengere Jugendarbeitsschutzgesetz. Auch für den Straßentransport und die Luftfahrt bestehen eigene Regelwerke.
Umgekehrt gilt das Gesetz unabhängig von der Betriebsgröße: Es gibt keine Untergrenze, ab der die Pflichten erst einsetzen.
Wie unterstützt FixPlaner?
Die Grenzwerte des Gesetzes sind keine fest verdrahteten Annahmen, sondern werden je Betrieb hinterlegt – Tageshöchstarbeitszeit, Wochenhöchstarbeitszeit, Mindestruhezeit und die zulässige Zahl aufeinanderfolgender Arbeitstage. Gegen diese Werte wird an zwei Stellen geprüft: bei der automatischen Besetzung, wo sie als Grenze gelten, und beim Erfassen der Zeiten, wo Abweichungen als Hinweis erscheinen. Pausen nach den gesetzlichen Schwellen lassen sich automatisch abziehen.

