Was ist Resturlaub?
Resturlaub bezeichnet den Teil des Jahresurlaubsanspruchs, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht verbraucht ist. Er ergibt sich aus dem Gesamtanspruch abzüglich der bereits genommenen Urlaubstage.
Wann verfällt Resturlaub?
Grundsätzlich ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und wann Resturlaub verfällt, hängt von gesetzlichen Vorgaben, Rechtsprechung und der Mitwirkung des Arbeitgebers ab.
Hinweis: Die konkrete Berechnung und Übertragung sollte im Einzelfall fachlich geprüft werden; dies ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Mitwirkungspflicht – der Punkt, der am meisten kostet
Seit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an den Europäischen Gerichtshof gilt: Urlaub verfällt am Jahresende nur dann, wenn der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllt hat. Er muss die beschäftigte Person konkret über ihren offenen Urlaubsanspruch informiert und rechtzeitig aufgefordert haben, ihn zu nehmen – und darauf hingewiesen haben, dass er sonst verfällt.
Unterbleibt diese Mitwirkung, können Urlaubsansprüche über das Kalenderjahr hinaus fortbestehen. Praktisch heißt das: Neben der Berechnung ist vor allem die konkrete und dokumentierte Information der Beschäftigten wichtig.
Wie hilft FixPlaner?
Der Resturlaub ergibt sich aus Anspruch, Übertrag, Anpassungen und bereits verbrauchten Tagen und wird laufend fortgeschrieben. Beschäftigte sehen ihren Stand selbst in der App, getrennt nach verbleibenden, geplanten und beantragten Tagen. Beim Anlegen einer Person kann ein anteiliger Anspruch hinterlegt oder berechnet werden; ob Teilurlaub nach § 5 BUrlG vorliegt, muss anhand des konkreten Arbeitsverhältnisses geprüft werden.

