Resturlaub
Resturlaub sind die bezahlten Urlaubstage, die einer beschäftigten Person aus dem laufenden oder vergangenen Jahr noch zustehen und nicht genommen wurden.
Was ist Resturlaub?
Resturlaub bezeichnet den Teil des Jahresurlaubsanspruchs, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht verbraucht ist. Er ergibt sich aus dem Gesamtanspruch abzüglich der bereits genommenen Urlaubstage.
Wann verfällt Resturlaub?
Grundsätzlich ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob und wann Resturlaub verfällt, hängt von gesetzlichen Vorgaben, Rechtsprechung und der Mitwirkung des Arbeitgebers ab.
Hinweis: Die konkrete Berechnung und Übertragung sollte im Einzelfall fachlich geprüft werden; dies ersetzt keine Rechtsberatung.
Wie hilft FixPlaner?
FixPlaner dokumentiert genommene und verbleibende Urlaubstage übersichtlich und berechnet den Resturlaub auf Basis hinterlegter Vertragsdaten automatisch. So behalten Beschäftigte und Personalverantwortliche den aktuellen Stand im Blick.
FAQ
Häufige Fragen zu Resturlaub
Wie berechnet man Resturlaub?
Resturlaub = Jahresurlaubsanspruch minus bereits genommene Urlaubstage. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird der Anspruch anteilig berechnet.
Glossar
Verwandte Begriffe
Funktionen