Welche Mindestpausen nennt das Arbeitszeitgesetz?
Nach § 4 ArbZG sind bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit insgesamt mindestens 30 Minuten und bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause vorgesehen. Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Pause und Ruhezeit sind nicht dasselbe
Die Pause unterbricht den laufenden Arbeitstag. Die Ruhezeit liegt zwischen zwei Arbeitseinsätzen. Für eine belastbare Planung müssen beide Zeitarten getrennt betrachtet werden.
Hinweis: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Jugend- oder Mutterschutz und branchenspezifische Regeln können zusätzliche Anforderungen enthalten. Dies ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Denkfehler bei „mehr als sechs Stunden"
Die Schwelle bezieht sich auf die Arbeitszeit ohne Pause, nicht auf die Anwesenheit. Wer von 8:00 bis 14:30 Uhr im Betrieb ist, arbeitet 6,5 Stunden – die Pausenpflicht greift. Wer von 8:00 bis 14:00 Uhr da ist, kommt auf genau 6 Stunden und liegt damit noch darunter, denn das Gesetz verlangt „mehr als" sechs Stunden.
Zweiter häufiger Irrtum: Die Pause muss tatsächlich genommen werden. Sie ist keine Rechengröße, die man am Ende vom Konto abzieht – wer durcharbeitet und die Pause hinten anhängt, erfüllt die Vorgabe nicht. Aus demselben Grund darf eine Pause weder ganz am Anfang noch ganz am Ende der Arbeitszeit liegen.
Wie unterstützt FixPlaner?
Pausen lassen sich stempeln wie Arbeitszeit – Beginn und Ende werden erfasst und im Tagesverlauf getrennt ausgewiesen. Für Betriebe, in denen das nicht praktikabel ist, gibt es den automatischen Abzug nach den gesetzlichen Schwellen. Beide Wege haben unterschiedliche Konsequenzen für den Beweiswert, siehe dazu die Grenzen weiter unten.

