Wann entstehen Überstunden?
Überstunden entstehen, wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit die vertraglich oder betrieblich vereinbarte Arbeitszeit überschreitet. Davon zu unterscheiden sind Mehrarbeit im arbeitszeitrechtlichen Sinn und ein positiver Saldo im Arbeitszeitkonto.
Welche Grenzen sind relevant?
§ 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Hinweis: Ob Überstunden angeordnet, vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, hängt unter anderem von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung ab. Dies ersetzt keine Rechtsberatung.
Die Ausgleichsrechnung nach § 3 ArbZG
Die Zehn-Stunden-Grenze wird oft als Freibrief gelesen, ist aber an eine Bedingung geknüpft: Im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen müssen acht Stunden werktäglich eingehalten sein. Ein Tag mit zehn Stunden erzeugt also eine Ausgleichspflicht, die innerhalb dieses Zeitraums eingelöst werden muss.
Wichtig für die Rechnung: Werktage im Sinne des Gesetzes sind Montag bis Samstag. Ein Ausgleich kann daher auch über einen arbeitsfreien Samstag erfolgen. Und Urlaubs- sowie Krankheitstage sind keine geleistete Arbeitszeit – sie senken den Durchschnitt nicht.
Wie unterstützt FixPlaner?
FixPlaner vergleicht erfasste Zeiten mit hinterlegten Sollstunden und führt Plus- und Minusstunden im Arbeitszeitkonto fort. Überschreitungen der eingestellten Tages- und Wochengrenzen werden beim Erfassen gemeldet; bei spätem Ausstempeln lässt sich zusätzlich eine Begründung verlangen, die am Zeiteintrag dokumentiert bleibt.

