Die AU-Bescheinigung liegt im Aktenteil „Gesundheit & Abwesenheit“ der Personalakte.
Worum geht es
Bei einer Krankmeldung legst du die AU direkt aus dem Prüfdialog im geschützten Aktenteil „Gesundheit & Abwesenheit“ ab. Das Ablegen entscheidet nicht über die Krankmeldung.
Schritt 1: Krankmeldung öffnen
AbwesenheitKrankmeldung in der Liste anklicken

Bei „Krankheit“ und „Kind krank“ steht unten im Prüfdialog „AU in der Akte ablegen“.
- AU in der Akte ablegen
Der Knopf schließt den Prüfdialog ohne Entscheidung und öffnet die Akte im Teil „Gesundheit & Abwesenheit“.
- Bewirkt
- Er erscheint nur bei Krankheit oder Kind krank und wenn du die Akte öffnen darfst, und er navigiert nur, ohne etwas zu speichern.
- Beispiel
- Sara Klein bringt die AU für ihr Kind: Du legst sie ab und genehmigst danach.
- Darauf achten
- Öffne die Krankmeldung danach erneut; zum Hochladen brauchst du das Recht zum Verwalten von Dokumenten.
Schritt 2: Akte öffnen

Der Knopf schließt den Prüfdialog und öffnet die Personalakte im Aktenteil „Gesundheit & Abwesenheit“.
- Gesundheit & Abwesenheit
Der Aktenteil ist mit einem Schloss geschützt.
- Bewirkt
- Lesen und Schreiben ist nur mit dem Recht zum Verwalten von Dokumenten möglich.
- Darauf achten
- Die betroffene Person darf hier eigene Unterlagen hochladen, aber nicht lesen.
- Siehe
- Personalakte
Schritt 3: Dokument hinzufügen

Wähle „Dokument hinzufügen“, dann die Datei als PDF, JPG, PNG oder WebP, und lege sie mit „Hochladen“ ab.
- Dokument hinzufügen
Im Panel wählst du die Datei und legst sie mit „Hochladen“ ab.
- Bewirkt
- Erlaubt sind JPG, PNG, WebP und PDF, erkannt am Dateiinhalt statt an der Endung, höchstens 10 MB, leere Dateien werden abgelehnt; vor der Freigabe prüft ein Virenscanner die Datei, bei Schadsoftware oder ohne Antwort des Scanners wird sie nicht freigegeben.
- Darauf achten
- Ein frisch hochgeladenes Dokument ist eventuell erst nach der Prüfung sichtbar, der Upload meldet dann „wird geprüft“.
- Siehe
- Personalakte
Schritt 4: Krankmeldung akzeptieren
Das Ablegen entscheidet nicht über die Krankmeldung, öffne sie danach erneut und wähle „Akzeptieren“.
Was dahintersteckt
- Der Aktenteil „Gesundheit & Abwesenheit“ enthält Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, Lesen und Schreiben ist nur mit dem Recht zum Verwalten von Dokumenten möglich, die betroffene Person darf eigene Unterlagen hochladen, aber nicht lesen.
- Der Knopf fehlt, wenn du die Akte der Person nicht öffnen darfst.
- Jede Datei wird vor der Freigabe auf Schadsoftware geprüft.
Siehe auch
Zuletzt aktualisiert: 23.10.2026